Unfallratgeber
Am Unfallort:
• Sichern Sie die Unfallstelle ab.
• Sofern erforderlich: Leisten Sie Erste Hilfe und informieren Sie den
Rettungsdienst unter den
bundeseinheitlichen Rufnummern 110 oder 112.
• Fordern Sie bei Personenschäden wie auch bei unklarem Sachverhalt die
Polizei an.
• Verlassen Sie auf keinen Fall den Unfallort.
• Notieren Sie das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges sowie
den Namen, die
Anschrift und die Versicherung des Unfallgegners.
• Notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen.
• Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in
der Stellung nach dem
Zusammenstoß. Handy-Kameras sind heute fast überall verfügbar.
Bitten Sie unter Umständen eine
beistehende Person, Bilder zu machen. Achten Sie auf Bremsspuren,
Flüssigkeitsaustritte etc.
Fotografieren Sie nicht nur Details, sondern machen Sie auch
Übersichtsfotos, auf denen die
gesamte Unfallsituation zu erkennen ist.
• Zeichnen Sie ggf. eine Skizze von Unfallort und -hergang. Einen
Unfallbericht mit einem
Feld für eine Skizze können Sie sich unter
Links/Downloads ausdrucken.
• Unterschreiben Sie auch bei klarer Sachlage kein Schuldanerkenntnis. Sie
gefährden damit Ihren
Versicherungsschutz.
• Lehnen Sie Regulierungsangebote von Unfallhelfern wie Abschleppdienst,
Mietwagenunternehmen
oder Werkstatt ab.
Nach dem Unfall
Sie sind unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall
verwickelt worden? Dann haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen die im
Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw.
dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.
Bitte beachten Sie: Oftmals bietet Ihnen die gegnerische
Haftpflichtversicherung an, die Abwicklung des Schadens für Sie zu übernehmen.
Es liegt jedoch in Ihrem Interesse, die Regulierung des Schadens nicht in fremde
Hände zu geben. Folgende Punkte sollten Sie als Geschädigter nach einem Unfall
unbedingt beachten:
Sie wählen den Kfz-Sachverständigen!
Zur Feststellung des Schadens haben Sie als Geschädigter die freie Wahl, welcher
Kfz-Sachverständige den Schaden begutachten soll! Lassen Sie sich nicht auf
Sachverständige der Versicherung verweisen. In einem Gutachten eines neutralen
Kfz-Sachverständigen erhalten Sie eine unabhängige Beweissicherung sowie alle
Angaben, die zur Schadenregulierung erforderlich sind. In unseren Gutachten wird
nicht nur zu Schadenumfang und –höhe Stellung genommen, sondern grundsätzlich
auch zu Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert
und Restwert Ihres Fahrzeugs. Die Kosten für das Gutachten werden vom
Schadenverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung erstattet. Sie müssen für
das Gutachten nicht in Vorkasse treten, wir rechnen auf Wunsch direkt mit der
Versicherung ab. Unter "Rechte / Pflichten" können Sie
sich als Geschädigter über Ihre Möglichkeiten nach einem Unfall informieren.
Sind Sie Unfallverursacher?
• Informieren Sie auf jeden Fall Ihre Versicherung und melden Sie das
Schadenereignis.
• Sofern Sie entsprechend kaskoversichert sind, reguliert Ihre
Versicherung den entstandenen
Schaden an Ihrem Fahrzeug. Ggf. ist ein Schadengutachten
erforderlich. Prüfen Sie die Möglichkeit,
ob Ihre Versicherung Sie einen unabhängigen Sachverständigen
hinzuziehen lässt.
• Sofern Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall beschädigt verkaufen möchten,
ermitteln wir gerne einen
Aufkäufer mit dem höchstmöglichen Kaufangebot für Sie.
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