Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten bei einem Kfz- Haftpflichtschaden
Nach deutschem Recht haben Sie umfangreiche Rechte als Geschädigter. Diese
Rechte sollten Sie nutzen, um nicht auf Geld zu verzichten, das Ihnen zusteht.
Im KFZ-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem
Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den dieser unfallbedingt
erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn
der Unfall nicht eingetreten wäre. Im KFZ-Haftpflichtschadenfall tritt kraft
Gesetzes an die Stelle des Schädigers die KFZ-Haftpflichtversicherung des
Unfallbeteiligten. Beim Haftpflichtschadenfall werden Schadenersatzansprüche
geltend gemacht. Hiervon sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen
Kaskoversicherung abzugrenzen.
Rechte
Freie Wahl des Kfz- Sachverständigen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur
Feststellung und Beweissicherung von Schadenhöhe und Schadenumfang zu
beauftragen. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre
Zustimmung einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das
Sachverständigengutachten sind mit Ausnahme sogenannter Bagatell-schäden
erstattungspflichtig.
Freie Wahl der Werkstatt
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt
reparieren zu lassen.
Fiktive Abrechnung
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf
der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen
(fiktive Abrechnung). Die ausgewiesene Mehrwertsteuer wird hierbei nicht
erstattet.
Ersatzwagen
Für den Zeitraum der Reparatur steht Ihnen ein Ersatzwagen zu.
Nutzungsausfallentschädigung
Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht
zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung
verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die
Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalls
richtet, wird nur durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen.
Freie Wahl des Rechtsanwaltes
Nach einem Unfall steht es Ihnen als Geschädigtem ebenfalls frei,
sich von einem Anwalt Ihrer Wahl vertreten zu lassen. Dieses ist
grundsätzlich ratsam. Besonders nach Unfällen mit
Personenschäden oder bei unklarer Rechtslage ist die Einschaltung
eines Anwalts dringend angeraten. Auch hier werden die Kosten vom
Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung getragen.
Bagatellschaden
Auch bei einem sogenannten Bagatellschaden (Schadenhöhe bis ca. 750
Euro) sollten Sie nicht auf eine ausführliche Besichtigung durch einen
Sachverständigen Ihrer Wahl verzichten. Aufgrund der verformbaren
Kunststoffstoßstangen können weitere Beschädigungen durch den „Laien“ leicht
übersehen werden. So werden vermeintlich kleine Schäden schnell unerwartet
teuer. Bei einem kleinen Schaden wird ein seriöser zertifizierter Sachverständiger ein Kurzgutachten
bzw. eine Reparaturkostenkalkulation erstellen.
TIPP: |
Bleiben Sie immer Herr des Geschehens, auch wenn es mit etwas
Aufwand verbunden ist. Nur so können Sie sicher sein, dass die Ihnen zustehenden
Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Einen großen Teil
Ihres Aufwandes können Ihnen Ihr Kfz-Sachverständiger und/oder Rechtsanwalt
abnehmen. |
Hinweis zum Schadenservice der Versicherer
Viele Versicherungen bieten einen umfassenden Schadenservice an. Dieser sollte
allerdings mit größter Zurückhaltung genutzt werden. Bedenken Sie, dass Sie
damit die gesamte Schadenabwicklung in die Hand der Versicherung legen, welche
Ihnen Ihren Schaden ersetzen soll. Diese Versicherung wird eventuell ein
Interesse an der Reduzierung des finanziellen Aufwandes haben – vielleicht zu
Ihren Ungunsten.
Pflichten:
Schadensminderungspflicht
Grundsätzlich ist jeder Geschädigte verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren die
Höhe der Schadensbehebung so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet aber
nicht, dass Sie auf die vorgenannten Rechte verzichten müssen oder sollten.
Meistens werden seitens der Versicherung zu hohe Sachverständigen- bzw.
Mietwagenkosten beanstandet. Um dieses im Vorfeld auszuschließen reicht es, von
Ihrem Sachverständigen bestätigt zu bekommen, dass sich das
Sachverständigen-honorar im üblichen und normalen Rahmen bewegt. Bei den
Ersatzwagenpreisen ist darauf zu achten, dass sich der Tarif am üblichen
Mietpreisspiegel orientiert und nicht ein überhöhter Unfallersatztarif in
Rechnung gestellt wird.
Mitwirkungs- / Auskunftspflicht
Der Geschädigte hat der regulierenden Versicherung Angaben zu seiner Person, zur
Schadenhöhe und zum Schadenhergang, welche für die Regulierung des Schadens
notwendig sind, mitzuteilen. Beantworten Sie Ihnen gestellte Fragen
wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, hilft
Ihnen Ihr Sachverständiger oder Rechtsanwalt weiter.
Rechte und Pflichten bei einem Kfz-Kaskoschaden
Bei einem Kaskoschaden ergeben sich Ihre Rechte und Pflichten aus dem
Versicherungsvertrag. In den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung
(AKB) wird geregelt, welche Schäden versichert sind und welche Leistungen Sie
erhalten. Die für Sie geltenden Bedingungen können Sie Ihren
Versicherungsvertrag entnehmen.
Rechte
Freie Wahl der Werkstatt
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten
Werkstatt reparieren zu lassen.
Haben Sie eine Werkstattbindung vereinbart, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug
in der von der Versicherung genannten Werkstatt reparieren zu lassen. Möchten
Sie dieses nicht, sprechen Sie Ihre Versicherung an, ob die Möglichkeit einer
Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl besteht.
Fiktive Abrechnung
Ihnen steht es frei, sich die Reparaturkosten auf der Basis eines
Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Die ausgewiesene
Mehrwertsteuer wird hierbei nicht erstattet.
Kfz-Sachverstäniger
In den meisten Fällen werden versicherungseigene Sachverständige das
Schadengutachten erstellen. Prüfen Sie die Möglichkeit, ob Ihre Versicherung Sie
einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen lässt. Sind Sie mit dem
Gutachten Ihrer Versicherung nicht einverstanden, lassen Sie es von einem
unabhängigen Sachverständigen überprüfen. Hierbei können eventuell Kosten für
Sie entstehen. Erfragen Sie diese im Vorfeld.
Mietwagen
In den meisten Versicherungsverträgen werden Mietwagenkosten nicht erstattet.
TIPP: |
Die Kosten für einen Ersatzwagen werden in vielen Fällen durch einen
Autoschutzbrief (z.B. ADAC) übernommen. Vor einer Anmietung ist es ratsam, die
Kostenübernahme zu klären.
Haben Sie keine Möglichkeit, die Mietwagenkosten durch Dritte erstattet zu
bekommen, handeln Sie mit Ihrer Werkstatt einen preiswerteren Haus- bzw. Werkstatttarif aus. |
Pflichten
Grundsätzlich haben Sie die Pflicht, den Weisungen Ihrer Versicherung Folge zu
leisten.
Schadensminderungspflicht
Grundsätzlich ist jeder Geschädigte verpflichtet, im Rahmen des
Zumutbaren die Höhe der Schadensbehebung so gering wie möglich zu halten.
Mitwirkungs- / Auskunftspflicht
Sie sind verpflichtet, Ihrer Versicherung alle Informationen
mitzuteilen, die zur Aufklärung des Schadenereignisses dienen. Beantworten Sie
Ihnen gestellte Fragen vollständig und wahrheitsgemäß, ansonsten gefährden Sie
Ihren Versicherungsschutz.
Anzeigepflicht
Sie sind verpflichtet, jedes Schadenereignis, das zu einer
Inanspruchnahme Ihrer Versicherung führt, innerhalb kürzester Zeit zu melden.
Bei einem Diebstahl-, Brand- oder Wildschaden ist eine Anzeige bei der Polizei
erforderlich.
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