Begriffe / Wissenswertes
Haftpflichtschaden
Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn der Unfallbeteiligte
(Geschädigter) nicht der Verursacher (Schädiger) des Verkehrsunfalles ist.
Kaskoschaden
Von einem Kaskoschaden spricht man, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug entstanden
sind. Hier ist zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung zu unterscheiden.
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Diebstahl, Brand, Marderverbiss,
Glasbruch, Elementarschäden und Wildschäden (wenn das Fahrzeug bewegt wurde)
versichert. In der Vollkaskoversicherung sind darüber hinaus selbst verschuldete
Schäden und Vandalismus versichert. Die Details stehen in den AKB Ihres
Versicherungsvertrages.
Wiederbeschaffungswert ( WBW)
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, welcher notwendig ist, um ein
vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler (Markenvertragshändler) am
regionalen Markt (in Wohnortnähe) in einem angemessenen Zeitraum zu beschaffen.
Restwert
Der Restwert ist die Summe, welche für das beschädigte Fahrzeug noch am
regionalen Markt zu erzielen ist.
Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Summe aller Aufwendungen (Kosten), die
nötig sind, um den Geschädigten so zu stellen wie unmittelbar vor Eintritt des
Schadenereignisses. Er beinhaltet den Wiederbeschaffungswert, Ersatzbeschaffung,
Ausfallgeld, Ersatzmobilität, Entschädigungen etc.
Merkantile Wertminderung
Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich um einen rein subjektiven
Schaden. Dieser entsteht dadurch, dass ein potenzieller Käufer eines
Gebrauchtwagens nicht bereit ist, für ein instand gesetztes Unfallfahrzeug
denselben Preis zu bezahlen wie für ein vergleichbares Fahrzeug ohne
Unfallschaden. Diese Differenz ist dem Geschädigten in Form einer Ersatzleistung
(Geld) zu entschädigen.
Wertverbesserung
Eine Wertverbesserung entsteht dann, wenn Bauteile am Fahrzeug ersetzt werden
müssen, die schon vorher eine Beschädigung bzw. einen normalen Verschleiß
aufweisen (z.B. Motor). Es ist darauf zu achten, dass die Wertverbesserung auf
das Gesamtfahrzeug bezogen wird („Wie viel ist das Fahrzeug nach der Reparatur
im Wert gestiegen?“). Diese Differenz ist von der Schadensumme abzuziehen.
Reparaturkosten
Bei den Reparaturkosten handelt es sich um den Aufwand, der nötig ist, um ein
verunfalltes Fahrzeug wieder in den Zustand zu versetzen wie vor dem Unfall.
Totalschaden
Ein Totalschaden entsteht dann, wenn die erforderlichen Reparaturkosten für die
Instandsetzung des beschädigten Fahrzeuges plus eine eventuelle Wertminderung
den Wert des Fahrzeuges (Wiederbeschaffungswert) übersteigen.
130% Regel
Sie besagt, dass eine Reparaturdurchführung möglich ist, sofern die
Reparaturkosten plus eine eventuelle Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um
nicht mehr als 30 % übersteigen. Voraussetzungen hierfür sind jedoch eine
dauerhafte Weiternutzung des Fahrzeugs sowie eine sach und fachgerechte
Reparatur entsprechend der vorgegebenen Reparaturkalkulation des Gutachtens.
Fiktive Abrechnung / Abrechnung auf Gutachtenbasis
Bei der fiktiven Abrechnung wird der entstandene Schaden anstelle einer
Reparaturdurchführung in Form einer Ersatzleistung (Geld) ausgeglichen. Die
ausgewiesene Mehrwertsteuer wird hierbei nicht erstattet.
Nutzungsausfall-Entschädigung
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden), hat
Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, in dem sein
unfallbeschädigtes Fahrzeug instand gesetzt wird. Alternativ zur Beanspruchung
eines Mietwagens ergibt sich die Möglichkeit, eine Nutzungsausfallentschädigung
zu erhalten. Entschädigung für Nutzungsausfall erhält der Geschädigte, wenn er
auf die Inanspruchnahme eines Mietwagens verzichtet. Die Höhe des Betrages für
diese Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des verunfallten
Fahrzeuges des Geschädigten.
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